Berufserfahrung zählt

Mit der Externenprüfung zum anerkannten Berufsabschluss

Eine Ausbildung und Prüfung in einem anerkannten Beruf ist immer noch eine ausgezeichnete Versicherung für die weitere berufliche Karriere und schützt im Zweifelsfall viel besser vor Arbeitslosigkeit als dies gemeinhin bekannt ist.

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Deshalb ermöglicht es das Berufsbildungsbildungs-Gesetz, das in Deutschland die Berufsausbildung regelt, all denjenigen, die im Berufsleben stehen, aber es in der Vergangenheit versäumt haben, einen Abschluss in einem anerkannten Beruf zu machen, diesen nachzuholen. Dafür ist es nicht erforderlich, eine zwei- oder gar dreijährige Berufsausbildung zu absolvieren, sondern hier zählen vor allem Berufserfahrung (s. BBiG, § 43 Abs. 2; § 45 Abs. 2 und 3; sollte mit dem BBiG verlinkt werden).

Welche Voraussetzungen müssen für eine sog. „Externenprüfung“ vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer erfüllt sein?

  • Die im Berufsbild des Ausbildungsberufs geforderten beruflichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, müssen erworben worden sein. Das liegt vor, wenn der Antragsteller eine betriebliche Praxis nachweist, die zu dem betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung steht. Der Zeitraum dieser Tätigkeit muss mindestens das Eineinhalbfache der Zeit betragen, die als Ausbildungszeit in dem anerkannten Ausbildungsberuf vorgeschrieben ist. Also: IHK-Externenprüfung im Berufsbild Fachkraft im Fahrbetrieb (3 Jahre Ausbildungszeit) bedeutet 4,5 Jahre nachgewiesene betriebliche Praxis in einer entsprechenden betrieblichen Tätigkeit eines Verkehrsunternehmens.
  • Der Antragsteller muss durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft nachweisen, dass die berufliche Handlungsfähigkeit in diesem Beruf erworben worden ist.

Auch wenn nach dem Gesetz eine entsprechende nachgewiesene Berufspraxis für die IHK-Externenprüfung ausreicht, empfiehlt es sich für all diejenigen, die ihren Berufsabschluss nachholen wollen, entsprechende Fachbücher zu lesen und/oder spezielle Vorbereitungskurse für solche Prüfungen zu besuchen.

Anträge für IHK-Externenprüfungen sind auf den Internet-Seiten der örtlichen Industrie- und Handelskammern hinterlegt.

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